URA ist ein Reintegrationsprojekt von Bund und Ländern speziell für Menschen, die in den Kosovo zurückkehren.
Das Projekt bietet Ihnen Reintegrationsunterstützung nach Ihrer Rückkehr in den Kosovo , um Ihnen eine nachhaltige Wiedereingliederung in Ihrem Herkunftsland zu ermöglichen.
1. Welche Unterstützung gibt es?
Ihre individuelle Unterstützung wird in einem Beratungsgespräch vor Ort im Kosovo besprochen und kann folgende Beratungs- und Sachleistungen umfassen:
Beratungs- und Betreuungsleistungen
bei Bedarf Empfangnahme und bedarfsorientierte Erstorientierung am Flughafen (kann vor der Ausreise über eine Rückkehrberatungsstelle organisiert werden)
psychologische Betreuung
kostenfreie Sozialberatung
Hilfe bei der Jobsuchen durch Arbeitsmarktberatung
Finanzielle Unterstützung in Form von Sachleistungen
Auszhalung eines Überbrückungsgeldes (einmalig und in bar)
Teilerstattung der Fahrkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina
Medizinkostenzuschuss
einmaliger Einrichtungszuschuss
Monatlicher Mietkostenzuschuss
Übernahme der Kosten für einen Sprachkurse
Finanzielle Hilfe für Ausbildungskosten
Finanzielle Hilfe für Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung
Lohnkostenzuschuss
Startgeld für erfolgsversprechende Geschäftsideen (nur bei freiwilliger Rückkehr)
Spezielle Angebote für Kinder:
Bereitstellung einer Schulgrundausstattung für Schulkinder
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche
Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten für Kinder
Übernahme der Kosten für eine Kinderbetreuung
Bitte beachten Sie: Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Unterstützung.
2. Wer kann von URA unterstützt werden?
Die kostenlosen Beratungs- und Betreuungsleistungen können alle kosovarischen Staatsangehörigen in Anspruch nehmen, die freiwillig oder zwangsweise aus Deutschland nach Kosovo zurückgekehrt sind.
Für die oben genannten finanziellen Unterstützungsleistungen gelten die folgenden Kriterien:
Rückkehr aus einem der projektbeteiligten Bundesländer: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur freiwillig Rückkehrende), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (nur freiwillig Rückkehrende).
Mittellosigkeit
Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten in Deutschland unmittelbar vor der Rückkehr
Anmeldefrist: innerhalb von acht Wochen nach der Rückkehr nach Kosovo persönlich im URA-Rückkehrzentrum in Pristina.
3. Wie können Sie Unterstützung durch URA erhalten?
Sie können sich im Rückkehrzentrum in Pristina für Unterstützungsleistungen registrieren:
Bitte registrieren Sie sich innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Rückkehr persönlich im Projektbüro Pristina.
Nach der Registrierung Ihrer Daten wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung (siehe Punkt 2) erfüllt sind.
Bitte bringen Sie hierfür unbedingt Ihre Passdokumente und ggf. Ausreisenachweise mit.
4. Welche Dokumente sollten Sie dabei haben?
Um Ihre Rückkehr bestmöglich vorzubereiten und zügig die ersten Schritte des Reintegrationsprozesses einzuleiten empfehlen wir, noch vor der Ausreise die folgenden Dokumente zu beantragen bzw. einzupacken:
internationale Geburtsurkunde für in Deutschland geborene Kinder (für die Registrierung im kosovarischen Schul- und Sozialsystem)
falls vorhanden Ihre Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
ggf. weitere Unterlagen z.B. über den Bezug von Sozialleistungen, Lohnbescheinigungen, Gehaltsnachweise usw.
5. Wie können Sie Kontakt zu URA aufnehmen?
Sie können das Projekt unter der folgenden Anschrift finden bzw. unter der unten genannten Nummer telefonisch kontaktieren:
Rruga Arkitekt Karl Gega No. 38
10000 Pristina
Republik Kosovo
Telefon: +383 45 625 886
Sprechzeiten sind Montag bis Freitag 09:00-11:30 und 12:30-16:00 Uhr
Das Projekt wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie derzeit neun Bundesländern finanziert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH implementiert, um die nachhaltige Reintegration von Rückkehrenden vor Ort zu unterstützen.