Weiterführende Informationen zu freiwilliger Rückkehr nach Syrien
Erste Orientierung
Eine freiwillige Rückkehr nach Syrien erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und individuelle Entscheidung. Verlässliche vor Ort eingeholte Informationen und persönliche Beratung sind dabei zentral.
Der erste Schritt ist in der Regel die Kontaktaufnahme mit einer Rückkehrberatungsstelle in Deutschland.
Die Beratung ist individuell, vertraulich und ergebnisoffen. Sie ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren.
Beratung und Informationswege
Für Syrien stehen verschiedene Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung:
DiReturn mehrsprachige, digitale Erstberatung für Rückkehrinteressierte
Telefon und Messenger: +49 160 417 4314
E-Mail: info@direturn.de
Rückkehrberatungsstellen in Deutschland in Ihrer Nähe
Remote Reintegration Counselling (ETTC Syrien) für erste Informationen zur Situation nach der Rückkehr in Muttersprache
Kontakt European Technology and Training Centre (ETTC), Syrien
Sprechzeiten: Sonntag – Donnerstag von 8:30 bis 17:00 Uhr (Ortszeit)
Tel./WhatsApp: +963 989 651 588
Tel./WhatsApp: +963 989 651 591
E-mail: drei@ettc-iraq.net ; drei13@ettc-syria.net ; drei14@ettc-syria.net
Beratungen sind immer kostenlos, ergebnisoffen und verpflichten nicht zu einer Ausreise.
Freiwilliger Rückkehrprozess
Der Rückkehrprozess erfolgt in mehreren Schritten:
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Bei medizinischen Fragestellungen, besonderen Schutzbedarfen, fehlenden Dokumenten oder komplexeren Familiensituationen kann zusätzliche Zeit erforderlich sein.
Eine Entscheidung zur Rückkehr kann im Verlauf des Prozesses erneut überprüft und angepasst werden. Die Beratung ist ergebnisoffen; eine Kontaktaufnahme bedeutet nicht, dass eine Ausreise verpflichtend wird.
Wichtig ist, dass eine Ausreise möglichst nicht eigenständig gebucht wird, bevor die Beratung, die Antragstellung und die erforderlichen Schritte geklärt sind. Dies gilt insbesondere bei Familien mit Kindern, unbegleiteten und getrennten Minderjährigen, medizinischen Fällen oder anderen besonderen Schutzbedarfen.
Vorbereitung vor der Ausreise
Vor der Ausreise sollten zentrale Punkte möglichst frühzeitig geklärt werden:
Bei Familien mit Kindern sollte zusätzlich geklärt werden, ob alle erforderlichen Zustimmungen, Dokumente und Sorgeberechtigungsnachweise vorliegen.
Die Reintegrationsunterstützung kann eine wichtige Starthilfe sein, sollte jedoch nicht als dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts verstanden werden. Sie dient in erster Linie dazu, die erste Phase nach der Rückkehr zu überbrücken und den Neuanfang zu erleichtern. Deshalb ist es wichtig, bereits vor der Ausreise gemeinsam zu besprechen, wie die Person oder Familie nach dieser ersten Übergangsphase ihren Lebensunterhalt sichern möchte.
Je nach Einzelfall kann eine vorbereitende Unterstützung vor der Ausreise möglich sein, zum Beispiel über Programme wie StartHope@Home . Dies hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der Verfügbarkeit ab. Für ortsbezogene Fragen – zum Beispiel zu Schule, Gesundheitswesen, Unterkunft, sozialen Diensten, Schutzbedürftigkeiten, Dokumenten, Infrastruktur oder Dienstleistungen am Rückkehrort – kann über die Rückkehrberatung eine individuelle Informationsanfrage über das ZIRF Counselling sinnvoll sein.
Unterstützung nach der Ankunft
Für Rückkehrende nach Syrien können – je nach individueller Situation – Programme zur Reintegration in Betracht kommen, insbesondere:
Mögliche Leistungen können umfassen:
Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt werden kann, hängt von einer individuellen Prüfung, den jeweiligen Programmvorgaben, Fristen, verfügbaren Mitteln und der praktischen Umsetzbarkeit vor Ort ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Praktische Reintegrationsfragen
Im Vorfeld einer Rückkehr sollten auch praktische Fragen berücksichtigt werden:
Die Bedingungen können je nach Region in Syrien unterschiedlich sein und entwickeln sich dynamisch. Eine individuelle, vor Ort recherchierte Abklärung ist daher sehr empfehlenswert.
Schutzbedarfe und besondere Einzelfälle
In bestimmten Fällen ist eine intensivere Prüfung erforderlich, zum Beispiel bei:
Betroffene von Menschenhandel, Ausbeutung oder sexualisierte Gewalt. Diese Situationen erfordern eine individuelle Beratung und ggf. die Einbindung spezialisierter Unterstützungsangebote.
Unterstützungsleistungen werden nicht automatisch gewährt und hängen stets vom Einzelfall, den Programmvorhaben und der praktischen Umsetzbarkeit ab.
Syrien und allgemeine Informationen
Syrien Länderseite
Rückkehrprozess
FAQ
Beratung
Remote Reintegration Counselling (ETTC Syrien)
Beratungsstellen finden
Kontakt
Programme
REAG/GARP
European Reintegration Programme (EURP)
StartHope@Home
Externe Websites
https://syriaishome.org/en/
https://help.unhcr.org/germany/2026/05/28/information-on-syria/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node