Das BAMF informiert: EURP – Weitere Anpassungen zum 01.05.2026
01 May 2026
Zielland Kolumbien: NEU - Mindestaufenthalt in der EU
Nach dem neuen Frontex-Kriterium können Rückkehrende nach Kolumbien, die sich seit mindestens einem Jahr in der EU aufgehalten haben und davon sechs Monate in Deutschland geduldet sind, sowohl eine Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.
Für alle anderen visumfreien Staaten ist weiterhin nur die Förderung langzeitgeduldeter Personen (Duldungszeitraum mindestens zwei Jahre) möglich.
Förderung vulnerabler Personen bei Rückkehr in visumfreie Staaten
Zusätzlich neu sind für Kolumbien und alle weiteren visaliberalisierten Staaten auch Personen mit festgestellten Vulnerabilitäten förderfähig, selbst wenn diese nicht mindest- bzw. langzeitgeduldet sind.
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