Das BAMF informiert: Dauerhafte Aufnahme von Kolumbien, Usbekistan und Venezuela in das EURP

10 October 2025

Zum 01.10.2025 wurden die drei Herkunftsländer Kolumbien, Usbekistan und Venezuela in das EU Reintegrationsprogramm (EURP) Portfolio dauerhaft aufgenommen. Hierbei gilt für Rückkehrende nach Kolumbien folgende neue Sonderregelung: Personen, die seit mindestens 6 Monaten in Deutschland geduldet sind können sowohl eine Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen. Diese Sonderreglung ist vorerst befristet bis zum 31.03.2026.

Das BAMF informiert: Dauerhafte Aufnahme von Kolumbien, Usbekistan und Venezuela in das EURP
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